Aufgrund der Coronakrise dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten derzeit Sonderzahlungen bis zu Euro steuerfrei gewähren. Im Streit um den Pfändungsschutz. 1 Wenn ein Arbeitgeber an seine Beschäftigten freiwillig eine Corona-Prämie zahlt, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § a Nr. 3. 2 Aufgrund der Coronakrise dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten derzeit Sonderzahlungen bis zu Euro steuerfrei gewähren. 3 Eine tarifliche Corona-Prämie im Nahverkehr gehört zum pfändbaren Arbeitseinkommen, entschied das LAG Berlin. 4 Das Arbeitsgericht Bautzen hielt die Corona-Sonderzahlung an einen Dachdecker aktuell für pfändbar. Der Fall: Treuhänder will Corona-Prämie eines Dachdeckers pfänden Der Arbeitgeber zahlte allen seinen Mitarbeitenden, darunter auch dem angestellten Dachdecker, im Mai eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von Euro. 5 der Pflegebonus ist noch bis zum für Arbeitnehmer im Kranken- und Pflegebereich steuerfrei auszahlbar. Der Corona-Bonus ist Ende März ausgelaufen und gilt somit nicht mehr. Ihre Haufe Online Redaktion. 6 Die rechtlich umstrittene Frage, ob Corona-Prämien als freiwillige Sonderzulagen zum pfändbaren Arbeitseinkommen gehören, hat das LAG Berlin-Brandenburg zu Ungunsten eines Prämienempfängers entschieden. Die vom LAG Berlin-Brandenburg getroffene Entscheidung zur Pfändbarkeit einer Corona-Prämie muss nicht für alle. 7 (Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung. BAG, Urteil vom , 8 AZR 14/22 Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, kann diese Leistung als Erschwerniszulage nach § a Nr. 3 ZPO unpfändbar sein. Voraussetzung hierfür mehr. 4 Wochen testen. 8 Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitet in einer Fabrik in der Montage. Sie erhält vom Arbeitgeber aufgrund der coronabedingten Belastungen eine steuerfreie und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung i. H. v. EUR. Der Arbeitgeber erhält einen Pfändung- und Überweisungsbeschluss. 9 Urteil: Ist eine Corona-Sonderzahlung pfändbar? Bild: Pexels Aufgrund der Coronakrise dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten derzeit Sonderzahlungen bis zu Euro steuerfrei gewähren. 10 12