Leistungsphase 2 leistungen

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Diese Leistungsphase dreht sich um die Vorplanung des Bauprojektes. Dabei geht es um. 1 › HOAI › HOAI Leistungsphasen. 2 HOAI-Leistungsbild Freianlagen. Grundleistungen, Prozentsatz des Honorars, Besondere Leistungen. Leistungsphase Leistungsphase 2: Vorplanung . 3 Unter Grundleistungen versteht man diejenigen Leistungen, “die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind” (vgl. § 3 Abs. 2. 4 Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten. b) Abstimmen der Zielvorstellungen. c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem. 5 Die Leistungsphasen enthalten wiederum die Grundleistungen. Unter Grundleistungen versteht man diejenigen Leistungen, “die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind” (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Die Besonderen Leistungen sind vom Bewertungssystem der HOAI nicht umfasst. 6 Für die Leistungsbilder der Bauleitplanung, also der Flächennutzungsplan und Bebauungsplan im Sinne von § 18,19 HOAI (Fassung ) sind drei Leistungsphasen definiert: [3] LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen. LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung. LPH 3: Plan zur Beschlussfassung. 7 Unter Grundleistungen versteht die HOAI diejenigen Leistungen, “die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind”, vgl. § 3 Abs. 2 HOAI Die Grundleistungen sind in den Leistungsbildern erfasst und in der Anlage zu dem jeweiligen Leistungsbild im einzelnen aufgeführt. 8 (2) Leistungen beim Städtebaulichen Entwurf sind Besondere Leistungen. § 18 Leistungsbild Flächennutzungsplan (1) Die Grundleistungen bei Flächennutzungsplänen sind in drei Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 20 bewertet. 9 Die innerhalb der Leistungsphasen beschreiben nur die Grundleistungen, die sogenannten besonderen Leistungen werden nicht berücksichtigt in der HOAI. Was genau zu den Grundleistungen gehört, darüber gibt die HOAI Auskunft. (siehe § 3 Abs. 2 HOAI). Die Leistungsphasen werden nochmals einzeln für die jeweiligen Leistungsbilder beschrieben. leistungsphase 7 10 Grundleistungen. Besondere Leistungen. Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung (je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume). a) Klären der Aufgabenstellung auf. 11