Ein Ausziehen bei einem HartzBezug ist bei Personen über 25 Jahren in der Regel möglich. 1 › ausziehen-hartz 2 Sobald Sie selbst ein Kind bekommen, fallen Sie aus der Bedarfsgemeinschaft mit Ihren Eltern heraus. Das heißt, auch wenn Sie mit 17 ein Kind. 3 Das ausziehen kann dir ab 18 keiner verbieten! Ziehst du aber als unter 25 jähriges Kind ohne wichtigen Grund und ohne vorherige Beantragung. 4 FREIBURG taz | Eltern, deren Kinder ausgezogen sind, dürfen beim Hartz IV-Schonvermögen gleich streng behandelt werden wie Kinderlose. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht und lehnte. 5 Beziehen Sie Bürgergeld und Ihr Kind will ausziehen, ist dies nur unter besonderen Umständen möglich. Wer also bei Bezug von Bürgergeld einen Auszug aus dem Elternhaus plant, sollte sich zuvor über die sogenannten URegelungen informieren. 6 Was müssen Kinder beim Auszug aus dem Elternhaus beachten? Mit dem Umzug in die ersten eigenen vier Wände erfüllt sich für junge Menschen der Wunsch nach Selbstständigkeit. Der Auszug bringt aber auch Herausforderungen mit sich und oftmals müssen Umzug in eine neue Umgebung sowie Ausbildung- oder Studienbeginn gleichzeitig gemeistert werden. 7 Hartz IV Bezieher unter 25 Jahren dürfen nur ausziehen, wenn gemäß § 22 Abs. 5 SGB II: die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder. 8 Verdient Ihr Kind aber so wenig, dass Sie beide weiterhin auf (ergänzendes) Bürgergeld angewiesen sind, wird sein Einkommen aus Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung von Freibeträgen und der zur Berufsausübung notwendigen Aufwendungen lediglich bei dem Kind selbst berücksichtigt. 9 Bei Hartz 4-Bezug sind Sie erst ab einem Alter von 25 Jahren dazu berechtigt, auszuziehen. Haben Sie keinen wichtigen Grund vorzuweisen, kann das Jobcenter die Übernahme Ihrer Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) verweigern. mit 18 ausziehen jobcenter antrag 10 › 02_RuWohnen › 03_Erstauszug › Erstauszug_node. 11