Besoldung a12

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Die Besoldungsgruppe A 12 gehört zur Laufbahngruppe gehobener Dienst für Beamte. Für liegt die monatliche Besoldung für Bundesbeamte in der Besoldungsgruppe A 12 im Bereich. 1 Bund · Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Brandenburg · Bremen · Hamburg · Hessen. 2 Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ; A 2 - A 10, 2,95 %, 2,95 % ; A 11 - A 12, 1 %, 2,95 % ; A 13 - A16, B-, C-, H-, R- u. W-Besoldung, 0, 2,95 %. 3 Besoldungsordnung A: Das Gehalt von A3 bis A16 ; A12, ,11, ,29, gehobener Dienst ; A13, ,31, ,36, gehobener/höherer Dienst. 4 Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst Beamte Bund Besoldungsgruppe A 12, Stufe 3, Tabelle - ?. 5 Hinweis: durch Klick auf das jeweilige Tabellenfeld erhalten Sie eine detaillierte Berechnung hierzu. 6 Die Besoldungsgruppe A 12 für Bundesbeamte ist eine der höchsten Besoldungsgruppen im Tarifbesoldungstabellen für Beamte. Die monatliche Grundgehaltseinsatzkraft für Bundesbeamte in der Besoldungsgruppe A 12 variiert je nach Erfahrung und Beschäftigungsdauer zwischen € und € pro Monat. 7 Die Zuordnung eines Beamten zu einer Besoldungsgruppe richtet sich nach Ausbildung, Laufbahn, Alter und zum Teil auch nach Leistung. Aus den Amtsbezeichnungen eines Beamten ist im allgemeinen die Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe ersichtlich. 8 Die Besoldungsordnungen A des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung A“) und der Landesbesoldungsgesetze enthalten die Ämter der Beamten und ihre Besoldungsgruppen. Dabei sind die Ämter nach ihrer Wertigkeit den Besoldungsgruppen zugeordnet. Die Bundesbesoldungsordnung A enthält zudem die Dienstgrade der Soldaten. 9 A 12 bezeichnet eine Besoldungsgruppe in der Besoldungsordnung A für Beamtinnen und Beamte (im Bereich der Kommunen: auch Kommunalbeamte genannt). Beispiele für A 12 - Stellen (m/w/d): Amtsleiter / Fachbereichsleiter / Sachgebietsleiter / Leitung bzw. Leiter, z.B. - Bau- und Ordnungsangelegenheiten. besoldung a12 stufe 12 10 Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: ,62 Euro. Besoldungsgruppen A 9 bis A ,60 Euro. Anlage VIII. (zu § 61). Gültig ab 1. April Anwärtergrundbetrag. 11