Die Werte gelten in der Regel auch für Sozialleistungen wie Rente oder Arbeitslosengeld. Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Arbeitslosengeld II (Hartz 4 / seit dem "Bürgergeld"). 1 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II) sind grundsätzlich pfändbar. Einem Schuldner waren Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. 2 Der Urteilstenor lautet, dass Arbeitslosengeld II wie Arbeitseinkommen pfändbar Kann man Bürgergeld pfänden? Ja, Bürgergeld zählt als pfändbares Einkommen. 3 Wird die Sozialleistung direkt bei der auszahlenden Stelle gepfändet, kann man pfändbare und nicht pfändbare Sozialleistungen unterscheiden. Nicht pfändbar. 4 Rz. Mit dem Zwölften Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz [22]) wird das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst und erhält einen neuen Namen (die Überschrift von § 19 SGB II wird von "Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe" ab dem geändert in. 5 Gläubiger können im Rahmen der Lohn- bzw. Gehaltspfändung den Arbeitgeber des Schuldners dazu verpflichten, den pfändbaren Betrag direkt an sie zu überweisen. Ähnliches ist auch möglich, wenn der Schuldner Sozialleistungen erhält. Der Gläubiger kann dann unter gewissen Voraussetzungen direkt bei der auszahlenden Stelle, etwa dem. 6 Deshalb gibt es den gesetzlichen Pfändungsschutz, der eine Pfändung des gesamten Einkommens und Vermögens (sogenannte Kahlpfändung) verhindert und verbietet. Im Falle einer Sachpfändung sind nach § Abs. 1 ZPO unter anderem folgende Dinge unpfändbar: „ Sachen, die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen. 7 Arbeitslosengeld II zusätzlich zum Arbeitseinkommen erhält z.B., wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, für die das Arbeitseinkommen zum Bestreiten des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Über einen solchen Fall hatte nun der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden und in diesem Fall die Zusammenrechnung abgelehnt (Beschluss vom 8 ZPO §§ d, e; SGB II § 42 ALG II-Leistungen, die der Schuldner erhält, sind bei einer erweiterten Pfändung (§ d ZPO) von Arbeitseinkommen unbeschadet des sich aus § 42 Abs. 4 Satz 1 SGB II ergebenden Pfändungsschutzes im Sinne einer Minderung des Pfändungsfreibetrages gem. § d Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen, sofern und soweit bei einer derartigen Berücksichtigung. 9 54 SGB I Pfändung. Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen können nicht gepfändet werden. Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können nur gepfändet werden, soweit nach den Umständen des Falles, insbesondere nach den Einkommen- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der. pfändung arbeitslosengeld 1 muster 10