Die Kündigung vor Arbeitsantritt kann vertraglich ausgeschlossen sein. 1 Diese Frage betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer: Kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bereits vor Stellenantritt gekündigt werden? 2 Da der Arbeitgeber bei Kündigung vor Stellenantritt durch den Arbeitnehmer oft Schwierigkeiten hat, den entstandenen Schaden zu belegen, sieht das Gesetz in. 3 Die Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag ist gesetzt. Zum Stellenantritt kommt es aber nicht. Doch kann der Vertrag vorher aufgelöst werden? 4 Bevor Sie vor Stellenantritt kündigen, lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag genau durch. Finden Sie dort eine Klausel mit dem Wortlaut: „Eine Kündigung vor Stellenantritt wird ausgeschlossen“, hat sich der Arbeitgeber abgesichert und Sie können erst kündigen, wenn Sie die Stelle angetreten haben. 5 Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich vor Arbeitsantritt gekündigt werden. Es gilt die vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist – ab dem Eingang der Kündigung, nicht ab erstem Arbeitstag. Die Kündigung vor Arbeitsantritt kann vertraglich ausgeschlossen sein. Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt. 6 Kündigung vor Stellenantritt. Diese Frage betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer: Kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bereits vor Stellenantritt gekündigt werden? Grundsätzlich gilt: Ja, eine Kündigung vor Stellenantritt ist zulässig. Ein Fallbeispiel. 7 Ob eine Kündigung vor Arbeitsantritt möglich ist, ergibt sich normalerweise aus Ihrem Arbeitsvertrag. Grundsätzlich können Sie von einem Arbeitsvertrag nicht zurücktreten, sobald er erst einmal geschlossen wurde. Daher bleibt Ihnen normalerweise nur die Möglichkeit der Kündigung vor Arbeitsantritt. § des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 8 Das gilt für Kündigungen vor Stellenantritt durch Arbeitgebende als auch durch Mitarbeitende. Abzuraten ist von einer fristlosen Kündigung vor einem Stellenantritt, um kein unnötiges Risiko einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung einzugehen. Auch eine zweiseitige Vertragsauflösung ist vor Stellenantritt jederzeit möglich. 9 Kündigen Sie fristgemäß spätestens 14 Tage vor Arbeitsantritt, um gar nicht erst auf Arbeit erscheinen zu müssen. Suchen Sie das Gespräch mit der Arbeitgeber:in. Haben Sie nicht fristgemäß kündigen können, versuchen Sie das Gespräch mit Ihrem neuen Arbeitgeber zu suchen. kündigung vor stellenantritt durch arbeitgeber schweiz 10