› sondernutzungsrecht. 1 Die Begründung eines Sondernutzungsrechts erfolgt entweder durch Vereinbarung der Eigentümer nach den §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG und Eintragung in das Grundbuch. 2 Das Sondernutzungsrecht kann, muss aber nicht in das Grundbuch eingetragen werden. Wird es nicht ins Grundbuch eingetragen (sog.,,schuldrechtliches. 3 Wenn das Sondernutzungsrecht notariell vereinbart und in das Grundbuch eingetragen wurde, wird es automatisch Inhalt des Sondereigentums (siehe § 5 WEG Abs. 4). 4 Die Begründung eines Sondernutzungsrechts erfolgt entweder durch Vereinbarung der Eigentümer nach den §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG und Eintragung in das Grundbuch oder in der Teilungserklärung des aufteilenden Eigentümers bei Vorratsteilung nach §§ 8 Abs. 2, 5 Abs. 4 und 10 Abs. 1 Satz 2 WEG. In beiden Fällen handelt es sich der Form. 5 Um ein Sondernutzungsrecht begründen, ändern, übertragen oder aufheben zu können, müssen die Grundpfandrechts- oder Reallastgläubiger zustimmen. Wird hingegen das zugunsten dieser Gläubiger belastete Wohnungseigentum mit einem Sondernutzungsrecht verbunden, bedarf es keiner Zustimmung. 6 Ein Sondernutzungsrecht kann aber auch an einen Dritten veräußert werden. Erforderlich hierfür ist, dass das Sondernutzungsrecht zusammen mit der Sondereigentumseinheit, dessen Inhalt es durch Eintragung im Grundbuch geworden ist, übertragen wird (§ 10 Abs. 3 S. 2 WEG). 7 Das Sondernutzungsrecht kann (aber muss nicht) in das Grundbuch eingetragen werden. Eine Vereinbarung zur Begründung eines SNR ist formfrei möglich. [4] Die Vereinbarung kann also nicht nur vor einem Notar, sondern auch in einfacher Schriftform, in Textform oder mündlich getroffen werden, sogar eine Vereinbarung durch konkludentes Handeln. 8 Landesbauordnung (LBO) Gemeinschaftsordnung. Das Sondernutzungsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es ergibt sich aus § 15 Abs. 1 WEG. 9 Gehört ein Sondernutzungsrecht zu einer Eigentumswohnung, kauft ihr dieses Recht mit – vorausgesetzt das Sondernutzungsrecht wurde im Grundbuch eingetragen. Es ist möglich, dass eine Erdgeschosswohnung beispielsweise mit einem Sondernutzungsrecht für die Terrasse mit Garten verkauft wird. sondernutzungsrecht garten grundbuch 10 sondernutzungsrecht gemeinschaftseigentum 12